Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenakten-übermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)

Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. [...] Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden. mehr...

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

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Stellungnahme zu geplanten Neuregelungen zur Umsetzung von rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative

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Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Bearbeitungsstand RefE: 18.07.2024)

Die Herabsetzung der Schwelle für die Unfähigkeit zum Schöffenamt bei strafgerichtlicher Verurteilung erscheint mit Blick auf die in der Begründung des RefE angeführten Erwägungen nachvollziehbar, tangiert die Sozialgerichtsbarkeit allerdings nicht unmittelbar. [...] sollte erwogen werden, die für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit geltende Parallelregelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 SGG an die geplante Neuregelung des § 32 GVG anzupassen. mehr...

Der DSGT begrüßt das Ziel der Formulierungshilfe, für mehr Beschäftigung zu sorgen. Aus seiner Sicht sollte dieses Ziel aber bei einzelnen Maßnahmen besser gegen Risiken und die solide Finanzierung der Sozialversicherungen abgewogen werden. Denn die Maßnahmen vergrößern den Finanzbedarf, da die Einnahmen gesenkt und teilweise auch die Ausgaben erhöht werden. Zu bedenken möchte der DSGT auch geben, dass allgemein Wirtschaftsförderung Aufgabe des Bundes und nicht der Sozialversicherungen ist. mehr...

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) legt folgende Stellungnahme lediglich zu einer ausgewählten Vorschrift des o.g. Referentenentwurfs vor. Diese Beschränkung ist der extremen Eilbedürftigkeit geschuldet. Der DSGT bedauert, erneut nicht in das förmliche Anhörungsverfahren einbezogen worden zu sein [...] Grundsätzlich begrüßen wir die in § 2 formulierte Zielsetzung als richtigen Schritt in Richtung Inklusion. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, sind allerdings die Voraussetzungen der Inklusion und die Möglichkeiten im Rahmen eines notwendigen Nachteilsausgleichs zu definieren. mehr...