LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2007 - 9 U 5/05
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nachbarschaftshilfe
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach §
2 Abs.
2 SGB VII entfällt beim Ausästen eines Baumes in einigen Metern Höhe nicht, da eine solche Tätigkeit das Maß dessen, was üblicherweise
in einem nachbarschaftlichen Verhältnis gegenseitig geleistet wird, überschreitet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 29.11.2004 S 14 U 140/02