BSG, Beschluss vom 11.08.2020 - 12 R 4/20
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 117 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Hessen 04.06.2020 L 8 BA 29/19 , SG Frankfurt am Main 14.06.2019 S 35 BA 6/19
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 4. Juni 2020 (L 8 BA 29/19) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

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