BSG, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 AS 252/20
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Übernahmefähigkeit von Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierung einer vom Leistungsberechtigten selbst genutzten Eigentumswohnung
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 11.05.2020 L 18 AS 1141/17 , SG Berlin 11.04.2017 S 126 AS 25196/14
Tenor
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2020 werden als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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