BSG, Beschluss vom 12.05.2020 - 12 KR 57/19 B
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Geschäftsführer und Vorstand Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 08.05.2019 L 9 KR 484/16 , SG Berlin 16.09.2016 S 198 KR 1910/13
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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