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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2010 - 10 R 5934/09
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Beantragung einer Regelungsanordnung gegen die Verrechnung einbehaltener RentennachzahlungsbeträgeAuch wenn die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Verrechnungsbescheid bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig festgestellt worden ist, kann der Versicherte für den Erhalt einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verrechnung eines einbehaltenen Rentennachzahlungsbetrages mit dem Ziel, die vorläufige Auszahlung zu erreichen, eine Regelungsanordnung beantragen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 86b Abs. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 17.11.2009 S 12 R 5114/09 ER
Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 17.11.2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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