LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2008 - 11 KR 2825/04
Anspruch eines blinden Versicherten auf Gewährung eines Videotext-Vorlesemoduls als Hilfsmittel
Ist ein blinder Versicherter durch die auf neuestem technischen Stand befindlichen Vorlesesysteme und die Braillezeile ausreichend
in seinem Kommunikationsbedürfnis ausgestattet, so hat er auch von Verfassungs wegen keinen Anspruch auf die Gewährung eines
Videotext-Vorlesemoduls im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.03.2004 S 8 KR 5923/02