LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2004 - 5 AL 4610/03
Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung wegen der Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung
Es besteht objektiv der Bedarf, die Arbeits- bzw Leistungsfähigkeit und Vermittelbarkeit dersArbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt
amtsärztlich zu überprüfen, wenn er längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt und nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit eine Trainingsmaßnahme
nicht wieder aufgenommen hat. Bei der Verweigerung der Untersuchung durch den ärztlichen Dienst an einem bestimmten Termin,
kann die Arbeitslosenhilfebewilligung wegen Wegfall der Verfügbarkeit nach § 48 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Nr. 4 SGB X aufgehoben werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 27.10.2003 S 7 AL 2182/03