LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.2020 - 5 KR 4093/18
Vorinstanzen: SG Konstanz 24.10.2018 S 12 KR 1798/17
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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