LSG Bayern, Beschluss vom 18.10.2010 - 11 AS 742/10
Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei nicht zulässigem einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt es an der hinreichenden Erfolgsaussicht, wenn das Begehren nach einstweiligem Rechtsschutz nicht mehr zulässig war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 73a
,
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Nürnberg 18.05.2010 S 5 AS 533/10 ER
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 18.05.2010 (Bewilligung von Prozesskostenhilfe) wird zurückgewiesen.

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