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LSG Bayern, Beschluss vom 01.03.2010 - 14 R 383/09
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bei der Weitergewährung einer befristeten Rente
Es folgt kein Anspruch auf Weitergewährung einer befristeten Rente allein aus dem Umstand, dass bis zum Wegfallzeitpunkt Rente gewährt worden ist und seitdem keine Verbesserung oder sogar eine Verschlechterung in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist. Bei der Entscheidung über Folgeanträge ist unabhängig von dem vom Rentenversicherungsträger für vergangene Zeiträume festgestellten Leistungsvermögen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
,
SGB VI § 240 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 31.03.2009 S 16 R 174/08
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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