LSG Bayern, Urteil vom 27.10.2010 - 19 R 417/05
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei psychischen Störungen; Beweislast des Versicherten
Für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft als Voraussetzung ihrer erwerbsmindernden Bedeutung und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die objektive Beweislast. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 10.03.2005 S 16 R 4175/04
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.03.2005 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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