LSG Bayern, Urteil vom 09.10.2008 - 4 KR 466/07
Vorinstanzen: SG Würzburg 23.10.2007 S 4 KR 517/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 23. Oktober 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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