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LSG Chemnitz, Urteil vom 25.01.2010 - 7 R 582/08
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verschlossenheit des allgemeinen Teilzeitarbeitsmarktes für über 58-Jährige
Aufgrund der Annahme der Verschlossenheit des allgemeinen Teilzeitarbeitsmarktes für Menschen mit - insbesondere - quantitativ verminderter Erwerbsfähigkeit kommt bei einem Leistungsvermögen von über drei, aber unter sechs Stunden werktäglich eine sogenannte arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht. Ob die Voraussetzungen hierfür - insbesondere bei einem das 58. Lebensjahr vollendeten und nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Versicherten noch gegeben sind, ist fragwürdig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 34 Abs. 4
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Chemnitz 02.10.2008 S 9 R 525/06
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 2. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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