LSG Hessen, Urteil vom 12.02.2008 - 3 U 115/05
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall während der Beförderung eines privat entliehenen
Arbeitsgerätes
Fährt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Anweisung seines Arbeitgebers von seinem Arbeitsplatz nach Hause, um ein für private
Zwecke entliehenes Arbeitsgerät zu holen, das am Arbeitsplatz benötigt wird, so besteht auf diesem Weg Unfallversicherungsschutz.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZA 2009, 1028, NZA-RR 2009, 496, NZS 2009, 51
Vorinstanzen: SG Kassel 23.03.2005 S 4 U 444/04