LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 B 18/07
Zulässigkeit der PKH-Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Der Ausschluss der PKH-Beschwerde nach §
127 Abs.
2 S. 2 Halbs. 2
ZPO gilt auch im
SGG-Verfahren. Dies entspricht dem Wortlaut und systematischen Zusammenhang der maßgeblichen Vorschriften sowie dem Sinn und
Zweck der Regelung und erfährt auch keine Änderung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des
SGG i.d.F. des 6.
SGG-Änderungsgesetzes und der Neufassung des §
172 SGG im Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 240
Normenkette: ,
SGG/ArbGGÄndG
,
SGGÄndG6
,
Vorinstanzen: SG Oldenburg 29.06.2007 S 4 AL 25/07