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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2010 - 13 AS 100/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionsentscheidung wegen Pflichtverletzung durch jungen Erwachsenen; Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen
Bei einer Sanktionsentscheidung, die gem. § 31 Abs. 5 S. 1 SGB II gegenüber einem jungen Hilfebedürftigen ergeht, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei dem die Regelleistung in voller Höhe schon beim ersten Pflichtenverstoß gekürzt wird, ist es geboten, diese Sanktionsentscheidung mit der Ermessensentscheidung über eine etwaige Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder geldwerten Leistungen zu verbinden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 1 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 3
,
SGB II § 31 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 31 Abs. 3 S. 6
,
SGB II § 31 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1
,
SGB II § 31 Abs. 5 S. 6
Vorinstanzen: SG Stade 16.03.2010 S 28 AS 117/10 ER
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 16. März 2010 geändert.
Die einsteilige Anordnung, mit der der Antragsgegner verpflichtet wird, dem Antragsteller ab März 2010 bis längstens April 2010 vorläufig ungekürzte Regelleistungen wie nach dem Bescheid vom 24. August 2009 zu erbringen, und zwar mit dem Vorbehalt einer Entscheidung über die Gewährung von Sachleistungen oder geldwerter Leistungen und unter Anrechnung auf diese, wird aufgehoben; der Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch für die Monate März und April 2010 zu gewähren, wird abgelehnt.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: