LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.06.2020 - 15 AS 255/18
Vorinstanzen: SG Bremen 17.08.2018 S 22 AS 2081/17
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bremen vom 17. August 2018 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bewilligungsbescheid vom 8. Juni 2017 rechtswidrig ist, soweit damit Leistungen nach dem SGB II (lediglich) für einen Bewilligungszeitraum vom 3. Juni bis 31. August 2017 gewährt worden sind. Der Beklagte hat den Klägern die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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