LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2008 - 6 B 48/08
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auch wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre, ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
wegen fehlender Erfolgsaussichten statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 21.01.2008 17 AS 1929/06