LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.07.2008 - 9 AS 397/08
Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein in der Vorinstanz ohne jede Begründung gebliebener, allein dem Betrag nach geltend gemachter Anspruch bleibt bei der Berechnung
des Beschwerdewerts nach den §§
172 Abs.
3 Nr.
1,
144 1 Nr.
1 SGG außer Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 23.06.2008 S 33 AS 1356/08 ER