Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2008 - 14 U 45/06
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Abendveranstaltung zur Knüpfung geschäftlicher Kontakte mit Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
Bei einer Abendveranstaltung, die der Knüpfung geschäftlicher Kontakte dient, daneben aber auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bietet, stehen Arbeitnehmer nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der konkreten Tätigkeit im Unfallzeitpunkt ein betriebsbezogener Zweck beizumessen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Bremen 11.01.2006 S 2 U 11/05
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 11.01.2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: