LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008 - 1 KR 31/07
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhauskosten in anderem Mitgliedstaat, Zulässigkeit der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse, Europarechtskonformität
1. Auch bei Inanspruchnahme von Leistungserbringern in anderen Staaten im Geltungsbereich des EG-Vertrages gilt, dass den Versicherten nur Leistungen gewährt werden dürfen, auf die sie im Inland Anspruch haben.
2. Es verstößt nicht gegen Art. 49 und 50 EG-Vertrag, wenn die Übernahme der Kosten für die Versorgung in einem Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat davon abhängig gemacht wird, dass die Krankenkasse eine vorherige Zustimmung erteilt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EG Art. 49
,
EG Art. 50
,
SGB V § 13 Abs. 4 S. 3
,
SGB V § 13 Abs. 5 S. 1
,
SGB V § 13 Abs. 5 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Oldenburg 10.01.2007 S 6 KR 61/06