LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008 - 1 KR 31/07
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhauskosten in anderem Mitgliedstaat, Zulässigkeit der vorherigen
Genehmigung durch die Krankenkasse, Europarechtskonformität
1. Auch bei Inanspruchnahme von Leistungserbringern in anderen Staaten im Geltungsbereich des EG-Vertrages gilt, dass den
Versicherten nur Leistungen gewährt werden dürfen, auf die sie im Inland Anspruch haben.
2. Es verstößt nicht gegen Art. 49 und 50 EG-Vertrag, wenn die Übernahme der Kosten für die Versorgung in einem Krankenhaus
in einem anderen Mitgliedstaat davon abhängig gemacht wird, dass die Krankenkasse eine vorherige Zustimmung erteilt. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EG Art. 49
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EG Art. 50
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Vorinstanzen: SG Oldenburg 10.01.2007 S 6 KR 61/06