LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2022 - 3 R 662/21
Versicherungspflicht selbständig tätiger Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Versicherungspflicht eines Lehrers als Franchise-Nehmer
Die Tätigkeit eines Lehrers als Leiter eines Nachhilfeinstituts für einen Franchise-Geber im Rahmen eines Franchise-Vertrages unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI.
Normenkette:
SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9
Vorinstanzen: SG Köln 11.06.2021 S 33 R 1003/20
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.06.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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