LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2020 - 9 SO 333/19
Vorinstanzen: SG Köln 14.06.2019 S 29 SO 236/17
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt K, Spanien, für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.

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