OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - II-8 UF 46/10
Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Empfängers von Sozialleistungen; Voraussetzungen des anrechnungsfreien Hinzuverdienens
Für den Fall noch zu titulierenden Unterhalts führt § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II nicht zu einer Ausweitung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.
Fundstellen: FamRZ 2010, 1740, NZS 2011, 189
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
, ,
BGB § 1601 Abs. 2
Vorinstanzen: AG Oberhausen 03.02.2010
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Oberhausen vom 03.02.2010 abgeändert;
der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Streitwert für die Beschwerdeinstanz: 4.008 €

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