OVG Hamburg, Urteil vom 09.07.1993 - IV 20/92, FEVS 45, 7
Sozialhilferecht: Umfang des Leistungsausschlusses nach § 26 S. 1 BSHG
»Nach § 26 Satz 1 BSHG ist auch ein Anspruch auf die in § 13 BSHG geregelte Hilfe zum Lebensunterhalt durch Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ermessensleistungen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BSHG; das dem Sozialhilfeträger nach dieser Vorschrift eröffnete Ermessen läßt es nicht zu, von der Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers nach § 11 Abs. 1 BSHG abzusehen.«
Fundstellen: FEVS 45, 7
Normenkette:
BSHG § 11 Abs. 1 § 13 Abs. 2 S. 1 HS. 1 § 26 S. 1
Vorinstanzen: VG Hamburg 05.08.1992 8 VG 3617/91

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