SG Berlin, Urteil vom 25.03.2010 - 128 AS 8464/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zusicherung der Erbringung von Leistungen für die Kosten einer Unterkunft; Übernahme eines Genossenschaftsanteils
1. Im Rahmen einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II kommt es für die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten einer neuen Wohnung auf die Heizkosten nicht an.
2. Im Rahmen des § 22 Abs. 3 SGB II ist die vorherige Zusicherung Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, zu denen auch Genossenschaftsanteile zählen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 3 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 3 S. 2
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2