Rubrik
SGB VI (3)
Stellungnahme (1)
Stellungnahmen (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (6)

Autor: Pressestelle des DSGT e.V. (Rechtsanwalt Jörg Neunaber)

Anlass: Pressemitteilung DSGT e.V.

Schlagwörter: Mütterrente II, Kindererziehungszeiten, Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzt für die GRV (Entwurf)

Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.

Das Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, wird hinsichtlich der "Mütterrente II" nachgebessert.

Autor: Pressestelle des DSGT e.V. (Jörg Neunaber) und Pressestelle des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Pressemitteilung des DSGT e.V., Kindererziehungszeiten, Mütterrente, Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (Entwurf) für die GRV
... Erziehenden zu verbessern. Die nun vorgelegten Änderungen enthalten allerdings gravierende konzeptionelle Fehler, durch die der eigentliche Zweck verfehlt wird. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlagen im Übrigen vor, den unpassenden Begriff „Mütterrente“ künftig zu vermeiden und stattdessen von „Rente für Erziehungszeit (REZ)“ zu sprechen. Darüber hinaus ...

Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.

Autor: Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht

Anlass: Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Rente, Zwangsverrentung, Bedarfsgemeinschaft, Leistungsausschluss, Hilfebedürftigkeit, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, Erwerbsfähigkeit, Beitragszeiten, SGB II-Leistungsbezug, Unbilligkeitsverordnung, abschlagsfreie Rente
...I. Einleitung Zum 01.07.2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft (RV-Leistungsverbesserungsgesetz).[1] Danach können Versicherte eine abschlagsfreie Rente wegen Alters ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen, wenn sie Beitragszeiten von 45 Jahren aufweisen. Gegenstand des „neuen Rentenpakets“ sind außerdem die sog. Mütterrente und ...

Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass: RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Schlagwörter: Mütterrente, Rente ab 63, Erwerbsminderungsrente
... „Mütterrente“ – hatte die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs. 18/909 = BR-Drs. 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es, eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre für bestimmte Altersjahrgänge einzuführen, die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter vor 1992 geborener Kinder auszuweiten, eine Verbesserung bei den ...

Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.

Autor: Hans-Peter Jung

Anlass: Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter: Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Budget
...Den – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...

Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.