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Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Anlass: Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag

Schlagwörter:
... der Folge drohende Beitragssatzerhöhungen sehr wohl an der Finanzierung beteiligt. Auch aus diesem Grund sieht der DSGT die Regelung kritisch. 2.Rentenaufschubprämie Die Formulierungshilfe will mit der Rentenaufschubprämie eine neue Leistungsform einführen. Die Prämie soll bekommen, wer den Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus für mindestens 12 aber höchstens 36 Monate aufschiebt. Die Höhe ...

Der DSGT begrüßt das Ziel der Formulierungshilfe, für mehr Beschäftigung zu sorgen. Aus seiner Sicht sollte dieses Ziel aber bei einzelnen Maßnahmen besser gegen Risiken und die solide Finanzierung der Sozialversicherungen abgewogen werden. Denn die Maßnahmen vergrößern den Finanzbedarf, da die Einnahmen gesenkt und teilweise auch die Ausgaben erhöht werden. Zu bedenken möchte der DSGT auch geben, dass allgemein Wirtschaftsförderung Aufgabe des Bundes und nicht der Sozialversicherungen ist.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Anlass: Gesetzentwurf des BMFSFJ

Schlagwörter: Qualität der Kindertagesbetreuung, zielgerichteten Unterstützung, Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, Teilhabe, Inklusion
... wurde mit dem Ergebnis, dass der notwendige Nachteilsausgleich den Verfahrensgrundsätzen des SGB IX Teil 2 unterliegt. Das dürfte im Widerspruch stehen zur UN-BRK. Ein 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der hier thematisierten Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sollte deshalb klar und UN-BRK-gerecht regeln, dass die inklusive Kindertagesbetreuung nicht Gegenstand der Sozialhilfe ist ...

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) legt folgende Stellungnahme lediglich zu einer ausgewählten Vorschrift des o.g. Referentenentwurfs vor. Diese Beschränkung ist der extremen Eilbedürftigkeit geschuldet. Der DSGT bedauert, erneut nicht in das förmliche Anhörungsverfahren einbezogen worden zu sein [...] Grundsätzlich begrüßen wir die in § 2 formulierte Zielsetzung als richtigen Schritt in Richtung Inklusion. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, sind allerdings die Voraussetzungen der Inklusion und die Möglichkeiten im Rahmen eines notwendigen Nachteilsausgleichs zu definieren.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Anlass: Gesetzentwurf des BMAS

Schlagwörter: Arbeitsförderung, Evaluation von Trägern, Förderung junger Menschen, Kooperationsplan, Evaluation von Trägern, Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung, medizinische Rehabilitation
... Rehabilitationsträger erfolgen kann. 3. Zu Art 1 Nr. 12 b): Neuregelung in § 37 Absatz 3 Satz 2 SGB III-RefE Der neugeschaffene § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB III-RefE sieht vor, dass ein Kooperationsplan erstellt werden soll. Dieser Kooperationsplan soll wiederum nach § 37 Abs. 3 Satz 2 SGB III-RefE gemeinsam überprüft, angepasst und fortgeschrieben werden. Aus der Begründung (S. 46 und 47) ergibt sich, dass bereits ...

Der DSGT befürwortet im Grundsatz die Modernisierung der Arbeitsförderung durch den Ausbau der digitalen Kommunikation, digitaler Dienstleistungen sowie der Anpassung von Förderinstrumenten. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an - insbesondere zum Kooperationsplan [...]

... Kreditaufnahme. Da Einbringungs- und Entnahmezeitpunkte während des Jahres gemäß Gesetzentwurf nicht vorgegeben sind, wird für die Berechnung jeweils der 31.12. des Jahres zugrunde gelegt. D.h., die Zinsen werden berechnet auf Basis des Vermögensstandes zum Ende des Vorjahres. Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres werden nicht verzinst. [ii] Vorgesehene Einbringung von anfänglich 12 Milliarden Euro pro ...

20 Jahren nach dem Paradigmenwechsel zeigt sich aber immer deutlicher, dass das Drei-Säulen-Modell über den Weg von mehr Eigenverantwortung in Form von freiwilliger, aber für die Lebensstandardsicherung nötiger, privater und betrieblicher Vorsorge nicht hinreichend funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und letztlich vielfach bekannt. Dies ist sozialpolitisch ein ungenügender Zustand, der auch die Grundfesten des sozialen Zusammenhalts unterminiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DSGT, dass die Bundesregierung in allen drei Säulen Verbesserungen plant.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Unfallversicherung, versicherte Tätigkeit, Sterbegeld, Leistungsniveau, Studienleistung, Pflegeleistung, Pflegeperson, Auslandsbeschäftigte
... geblieben sind (vgl. Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, 2. ErgLfg. 2024, § 90 Rn. 12). 6. Abschnitt 9.: Verdoppelung des Sterbegelds gemäß § 64 Abs. 1 SGB VII-RefE Angesichts des bereits 2004 im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht und dem Beihilferecht entfallenen Sterbegelds stellt die Erhöhung des Sterbegelds auf 12.120,- Euro (West), 11.880,- Euro (Ost) eine deutliche, im Grundsatz zu begrüßende ...

Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an. [...] Das im Referentenentwurf verwendete Tatbestandsmerkmal der „Tätigkeiten, die für die Erstellung der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erforderlich“ sollte im Interesse einer hinreichend deutlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes zumindest auf den Begriff der „Prüfungsleistungen“ beschränkt werden.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)“ der AG "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz mit der Eintragung einer Berufsträgereigenschaft für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Patentanwältinnen und -anwälte (2.2.2., S. 6)[12] genau dies meint und nur noch auf die weiteren ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

... Grundsätze des Art. 12 UN-BRK umzusetzen. Den so verstandenen Schutz Erwachsener sicherzustellen, ist auf nationaler Ebene im Wesentlichen Aufgabe des SGB IX, des BGG, des AGG und des Betreuungsrechts des BGB. Der Schutz Erwachsener kann aber, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, neben der nationalen eine internationale Dimension haben. Hier ist es Aufgabe des Haager Übereinkommens über ...

Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.

Autor: Laura Maria Leidecker, Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner, Sigrun von Hasseln-Grindel, Jutta Struck, Prof. Dr. Gerda Simons, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit

Anlass:

Schlagwörter: Kinderrechte, Elternrecht, UN-Kinderrechte, UN-Kinderrechtekonvention, Verfassung, Grundgesetz, Grundrechte
... Rechte zu achten und andererseits, Kinder vor Gewalt und Gefahren in der Familie zu schützen (Art. 19 UN-KRK). Mit dem Leitbild der diskursiven Erziehung (§ 1626 Abs.2 BGB) wird dem Mitspracherecht des Kindes aus Art. 12 UN-KRK Rechnung getragen. Das Recht des Kindes aus Art. 12 UN-KRK wird also mit fortschreitender Entwicklung des Kindes immer bedeutender, während gleichzeitig das Recht der Eltern aus ...

Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Kindergrundsicherung, Existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche
... menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sei, wenn der Partner des Elternteils keine Unterstützungsleistungen an das Kind erbringt. Erfolgen derartige Leistungen, sei die Norm jedoch verfassungskonform. Die Autoren regen eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG an (Voigt/Greiser, ZFSH/SGB 2022, 80) (Karl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 9 (Stand: 12.12.2022), Rn. 82_1). [12] Vgl. hierzu z.B ...

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... RefE S. 57f. zu Art. 7 Nr. 1. 7 Vgl. z.B. § 153 Abs. 4, § 158, § 176 SGG, § 160a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 169 SGG. 8 RefE S. 31 zu Art. 1 Nr. 2. 9 BFH v. 10.2.2021 - IV R 35/19; BGH v. 6.11.2020 - LwZR 2/20; vgl. zuvor bereits BGH v. 29.11.2013 - BLw 4/12; s. dazu für die Sozialgerichtsbarkeit eingehend Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, Corona-Gesetzge- bung, 2. Aufl. 2022, § 20 Rn. 33 ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...

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