... § 372 Abs. 4 SGB III ohnehin die Befugnis zu ersetzenden Rechtsverordnungen hat, wäre es zielführender, die Ermächtigung von vornherein als Verordnungsermächtigung in § 163 SGB III aufzunehmen. Dadurch wäre künftig auch eine Synchronisierung mit der für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf der Grundlage von § 13 Abs. 3 SGB II erlassenen Erreichbarkeits-Verordnung leichter möglich ...
|