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BSG, Urteil vom 14.02.2013 - 14 AS 61/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Einpersonenhaushalt in Sachsen-Anhalt
Die Entscheidung über ein schlüssiges Konzept oder den Erfolg eigener Ermittlungen zur Bestimmung der angemessenen Wohnfläche (hier in Sachsen-Anhalt) setzt die Festlegung eines - örtlichen - Vergleichsraums voraus, auf den sich diese Beurteilung bezieht. Insofern mag zwar eine Wahlfeststellung, zB. die Wohnortgemeinde, der Bezirk des Grundsicherungsträgers usw., zulässig sein, nicht aber ein völliges Dahingestellt lassen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 103
,
WoGG § 8
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 09.05.2012 L 5 AS 2/09 , SG Dessau-Roßlau S 6 AS 386/06
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Mai 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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