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BSG, Beschluss vom 10.12.2018 - 11 AL 60/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung
1. Von einer Überraschungsentscheidung kann ausgegangen werden, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
2. Eine solche Überraschungsentscheidung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 22.08.2018 L 18 AL 218/16 , SG Cottbus 24.11.2016 S 19 AL 175/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: