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BSG, Beschluss vom 03.02.2022 - 12 KR 22/21 B
Begehren auf Erhebung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen Antrag auf Aufhebung einer Beiordnung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge einer Gehörsverletzung
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 62
,
GG Art. 103 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Hamburg 11.06.2020 L 1 KR 45/19 , SG Hamburg 27.03.2019 S 25 KR 107/15
Tenor
Die Anträge des Klägers auf Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt L, G, sowie Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts, hilfsweise eines Notanwalts für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. Juni 2020 - L 1 KR 45/19 - werden abgelehnt.
Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem oben bezeichneten Urteil gewährt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem oben bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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