LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.1995 - 11 J 923/95
Selbständige Tätigkeit in der Rentenversicherung bei Mitarbeit im Unternehmen des Ehegatten
Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit eines Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem von dem anderen
Ehegatten betriebenen Unternehmen ist, daß auch er in dem Unternehmen aktiv und/oder direktiv tätig wird und die Mitarbeit
beider Ehegatten für den Geschäftsbetrieb die gleiche Bedeutung hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 21.02.1995 S 2 J 1129/93