LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2004 - 3 RJ 2939/99
Verweisungstätigkeit als Pförtner bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Arbeitsplätze als Pförtner in genügender Anzahl vorhanden und nicht nur leistungsgeminderten
Betriebsangehörigen vorbehalten. Dabei eignen sich Pförtnertätigkeiten auch für Personen, deren obere Extremitäten Funktionsbeeinträchtigungen
aufweisen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 16.07.1999 S 4 RJ 2221/96