LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 8 AS 4680/06
Sofortige Vollziehbarkeit der Verwaltungsakte über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Widerspruch und Klage gegen Erstattungsbescheide, die auf § 50 Abs. 1 SGB X gestützt werden, haben nach § 39 Nr. 1 SGB II unabhängig davon, ob die Festsetzung der Erstattung gemäß § 48 Abs. 3 S. 2 SGB X mit der Aufhebung verbunden oder hierüber mit einem gesonderten Bescheid entschieden worden ist, keine aufschiebende Wirkung.
Durch eine großzügige Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann dem Umstand, dass die Regelung in § 39 SGB II unter Gleichheitsgesichtspunkten
problematisch ist, Rechnung getragen werden[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 2 S. 1
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SGB X § 20 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 48 Abs. 1 S. 3 § 48 Abs. 3 S. 2 § 50 Abs. 1
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SGB II § 39 Nr. 1 § 40 Abs. 2 S. 1
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Vorinstanzen: SG Karlsruhe 17.08.2006 S 2 AS 3504/06 ER