LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 10 U 612/94
Unfallversicherungsschutz bei Abwicklungsarbeiten nach Schließung des landwirtschaftlichen Betriebes
Auch wenn der zeitliche Abstand zwischen Schließung des landwirtschaftlichen Betriebes und der Durchführung von Abwicklungsarbeiten
(hier: Aufräumarbeiten im Wirtschaftsgebäude) 14 Monate beträgt, steht ein Landwirt im Ruhestand unter Unfallversicherungsschutz.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 17.02.1994 S 2 U 1768/92