LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 10 U 952/95
Unfallversicherungsschutz eines Straßenbauarbeiters
Ein Straßenbauarbeiter, der in seiner Mittagspause beim Hantieren mit einer gefundenen Handgranate getötet wird, steht nicht
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]