LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.1995 - 5 Ar 2259/94
Anhörungspflicht bei der Herabsetzung der Nettolohnersatzquote zum 1.1.1994, Verfassungsmäßigkeit
Die Absenkung der Leistungssätze zum 1.1.1994 war durch "gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl" iS des § 24 Abs. 2 Nr. 4 SGB X umzusetzen und daher nicht anhörungspflichtig. Das im Ermessenswege erfolgende Absehen von der Anhörung bedarf keiner Begründung.
Die Absenkung ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 242q Abs. 2 S. 2 § 242q Abs. 2 S. 3 § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
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SGB X § 24 Abs. 2 Nr. 4 § 35 Abs. 2 Nr. 3 § 41 Abs. 1 Nr. 3