LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005 - 7 AY 4413/05 ER-B
Rechtsmissbrauch iS des § 2 Abs. 1 AsylbLG
Nur bei vorwerfbarem Tun oder Unterlassen ist Rechtsmissbrauch iS des §
2 Abs.
1 AsylbLG anzunehmen, wobei ein bloßes Nichtausreisen dem allenfalls dann gleichgestellt werden kann, wenn einer freiwilligen Ausreise
keine nachvollziehbaren oder gewichtigen Gründe entgegenstehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.09.2005 S 3 AY 2796/05 ER