LSG Bayern, Urteil vom 08.02.2006 - 10 AS 17/06
Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem SGB II
Der Vorsitzende des für die Entscheidung zuständigen Gerichts gewährt nur in offenkundigen Fallgestaltungen einstweiligen
Rechtsschutz nach §
199 Abs.
2 SGG, was bei Würdigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz im Eilverfahren nach dem SGB II wegen
der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen in den seltensten Fällen dazu führen kann, dass die einem Antragsteller
in der erstinstanzlichen Entscheidung zugesprochene Leistung im Wege des §
199 Abs.
2 SGG vorläufig nicht gewährt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 43
,
Vorinstanzen: SG Nürnberg 09.11.2005 S 13 AS 426/05 ER