LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 5 B 760/06
Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Umzug
Die Freizügigkeit darf bei Zuzug von außerhalb nicht dadurch behindert werden, dass nur die alte Miete als angemessen angesehen
wird. Allein die im neuen Wohnbereich geltenden Vorschriften sind Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 14.08.2006 S 43 AS 6243/06 ER