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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2013 - 11 SB 137/11
Schwerbehindertenrecht Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbeninderung ) Merkzeichen "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)
1. Leichte Bewegungseinschränkungen der Knie bzw. der Wirbelsäule mit GdB-Werten unter 30 begründen keine erhebliche Gehbehinderung.
2. Beim Merkzeichne "RF" für Hörgeschädigte muss Schwerhörigkeit mit einenm GdB von zumindest 50 vorliegen.
3. Im Übrigen erfordert "RF" eine "Bindung an das Haus". Das ist nicht der Fall, wenn sich ein Betroffener trotz Darmfunktionssstörungen mit einer sog. Windelhose noch mehrere Stunden in der Öffentlichkeit aufhalten kann.
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Neuruppin 19.05.2011 S 3 SB 105/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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