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LSG Hamburg, Urteil vom 06.12.2018 - 4 AS 168/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Keine höheren Leistungen unter Berücksichtigung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfes wegen einer Laktoseintoleranz
Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf einen Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 5 SGB II ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine besondere Ernährung erforderlich macht, deren Kosten höher sind, als dies für Personen ohne eine solche Einschränkung der Fall ist (hier verneint für einen geltend gemachten ernährungsbedingten Mehrbedarf wegen einer Laktoseintoleranz).
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Hamburg 07.04.2016 S 61 AS 2247/14
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 7. April 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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