LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - 3 U 154/05
Versicherungsschutz in der gesetzliche Unfallversicherung bei Schülerunfall, Verletzung der Aufsichtspflicht
Verletzt der Lehrer die Aufsichtspflicht dadurch, dass er nicht konkret auf das Ausgehverbot für Schüler aufmerksam gemacht
hat, so steht eine 16jährige Schülerin, die auf einer Klassenfahrt nach 22 Uhr während eines Spaziergangs mit einer Freundin
beim Überqueren einer Straße verunglückt unter dem Schutz der Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Gießen 18.03.2005 S 1 U 1431/03