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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.03.2022 - 6 KR 82/21
Wahlerklärung zu einer Krankenkassenmitgliedschaft Rechtsmissbräuchliche oder gänzlich untaugliche Ablehnungsgesuche Ablehnung im vereinfachten Verfahren
Rechtsmissbräuchliche oder gänzlich untaugliche Ablehnungsgesuche können in der geschäftsplanmäßigen Besetzung des Gerichts unter Beteiligung der abgelehnten Richter abgelehnt werden, wenn für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist.
Normenkette:
SGG § 60 Abs. 1
,
ZPO § 45 Abs. 1
Tenor
Das Ablehnungsgesuch wird verworfen.
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts vom 16. Februar 2022 wird verworfen.

Entscheidungstext anzeigen: