LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.11.2006 - 2 R 386/06
Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung
In der sozialen Pflegeversicherung werden auch solche Versicherte zu einem Beitragszuschlag für Kinderlose herangezogen, die
einen Kinderwunsch aus medizinischen Gründen nicht verwirklichen konnten. Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1
,
,
Vorinstanzen: SG Hannover 07.09.2006 S 5 R 140/05