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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2019 - 3 R 59/15
Zulässigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf Rentenversicherungsbeiträge für Zivildienstleistende Anforderungen an eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung
Der Rentenversicherungsträger handelt bei der Erhebung von Säumniszuschlägen ermessensfehlerhaft, soweit er hinsichtlich der in die Ermessensausübung einzubeziehende Gesichtspunkte des Sinns und Zwecks auf den Zeitpunkt der Säumnis und nicht auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Erlass der Säumniszuschläge abgestellt hat.
Normenkette: ,
SGB IV § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
,
AO a.F. § 131
,
AO § 227
Vorinstanzen: SG Köln 13.11.2014 S 4 R 4/14
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.11.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, über den Antrag der Klägerin mit Schreiben vom 03.01.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 34.690,50 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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