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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.01.2016 - 13 VJ 27/13
Gewährung von Leistungen nach dem IfSG i.V.m. dem BVG wegen eines impfbedingten Chronic Fatigue Syndroms im Wege der Kannversorgung Begehren der Klägerin auf Feststellung des CFS als Impfschaden und Gewährung einer Rentenleistung Fehlende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der streitgegenständlichen Influenzaimpfung und dem CFS Kausalitätsvoraussetzungen für die Kannversorgung
1. Zur Gewährung der Kannversorgung nach § 60 Abs. 1 i.V.m. § 61 S. 2 IfSG muss nicht nur ein zeitlicher Zusammenhang bestehen, sondern nach wenigstens einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Lehrmeinung müssen Erkenntnisse vorliegen, die für einen generellen, in der Regel durch statistische Erhebungen untermauerten Zusammenhang zwischen besonderen Belastungen und der festgestellten Erkrankung sprechen. Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, sondern vielmehr eine "gute Möglichkeit", die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann.
2. Im Hinblick auf die streitgegenständliche Impfung gegen Influenza fehlt es an wenigstens einer fundierten, einen generellen Ursachenzusammenhang bejahenden medizinischen Lehrmeinung.
Normenkette:
IfSG § 61 S. 2
,
IfSG § 60 Abs. 1
,
BVG § 9 Abs. 1 Nr. 3
,
BVG § 31 Abs. 1 S. 1
,
IfSG § 2 Nr. 11
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 21.01.2013 S 35 VJ 6/12
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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