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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2020 - 12 SF 48/17
Tenor
Für das Berufungsverfahren L 6 AS 210/13 beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht wird eine überlange Verfahrensdauer von fünf Monaten festgestellt. Insoweit wird das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 21. Februar 2019 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Land zu zwei Fünfteln, die Klägerin zu drei Fünfteln zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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